Aktualisierung Kanuwandern in Deutschland

Bruckmann, 1. Auflage 2006
Stand März 2009



S. 36: Tour 1: Treene

Seit Februar 2009 gilt folgende neue Regelung: Im Bereich des Naturschutzgroßprojekt Obere Treene von der Quelle bis Tarp gilt ganzjährig ein freiwilliger Befahrungsverzicht. Die alte Vereinbarung entfällt, bitte die vorhandenen Ein- und Ausstiegsstellen nutzen.

S. 52: Tour 4: Warnow

Aufgrund von Bauarbeiten an der Eisenbahnbrücke zwischen Klein Raden und Eickhof ist die Warnow auf diesem Abschnitt in der Saison 2008 gesperrt. Die Firma Reichel-Tours aus Sternberg (Tel. (03847) 435870 bietet einen Shutteleservice.





S. 82: Tour 10: Ilmenau

Kanuclub in Lüneburg: Das Gelände ist verschlossen und nur für Vereins/DKV-Mitglieder mit Schlüssel zugänglich. Der öffentliche Anlegesteg für Lüneburg befindet sich ca. 100 m hinter dem Kanuclub (an der Ilmenaugabelung vor dem Lösegrabenwehr links, dann gegenüber des Cafes „Schröders Garten“). Eine öffentliche Zeltmöglichkeit besteht ca. 6 km flußaufwärts vor Lüneburg (Campingplatz „Rote Schleuse“).



S. 84:

Bienenbüttel: Die Gemeindeverwaltung hat rechts an der Brücke einen neuen Ausstieg gebaut. Im Sommer gibt es einen Infowagen, Kanuverleih und Kanu-Mietboxen zur sicheren Aufbewahrung beim Umsetzen des Autos.

Lüneburg: Der Bahnhof in Lüneburg ist nicht weit vom Anleger entfernt und auch sehr schön, aber der Hundertwasserbahnhof steht natürlich in Uelzen und nicht in Lüneburg.



S. 86: Tour 11: Örtze

Im Sommer reicht der Wasserstand an der Mühle in Müden oft für eine Befahrung nicht aus. Nächste mögliche Einstiegsstelle ist dann Hermansburg-Baven.



S. 116: Tour 16: Diemel

Ab dem 1. Mai 2007 gelten auf der Diemel neue Regeln für Kanufahrer. Für das Befahren der Diemel zwischen der Ortschaft Haueda diemelabwärts bis zur Mündung in die Weser bei Bad Karlshafen ist eine Genehmigung des Regierungspräsidiums Kassel erforderlich. Für die Erteilung der Genehmigung wurde die Diemel in verschieden Abschnitte unterteilt und bestimmte Kontigente festgelegt. Selbstorganisierte Paddler können im Internet unter www.wassersport-nordhessen.de nach Angabe der geplanten Strecke und des Datums der Fahrt das jeweils zur Verfügung stehende Kontigent einsehen und gegebenenfalls die Fahrt direkt anmelden. Für Kunden von Kanuverleihern sowie DKV-Mitglieder gelten oft abweichende Regelungen. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.wassersport-nordhessen.de, bei den Bootsverleihern sowie beim Hessichen Kanuverband Bezirk Nordhessen (www.kanuten.info).

S. 122: Tour 17: Eder

Auf der Eder gelten ab dem 1. Oktober 2007 Befahrungsregeln. Die Eder wird in folgende Abschnitte aufgeteilt: Abschnitt 1: Ederlauf von der Landesgrenze Nordrhein Westfalen und Hessen bei Hatzfeld bis zur Ederbrücke in Kirchlotheim sowie Ederlauf von der Ederseestaumauer bis zur Ederbrücke bei Affoldern.

Abschnitt 2: Ederlauf von Affoldern bis Fritzlar (Ca. 19 Kilometer Länge)Abschnitt 3: Ederlauf von Fritzlar bis Altenbrunslar (Ca. 18 Kilometer Länge)Abschnitt 4: Ederlauf von Altenbrunslar bis zur Mündung in die Fulda bei Grifte (Ca. 8 Kilometer Länge) Regelung für selbstorganisierte Paddler: Die Abschnitte 2, 3 und 4 (Ederlauf zwischen Affoldern und Mündung in die Fulda) dürfen zwischen dem 1. November und dem 30. April nicht befahren werden. Die Nebengewässer der Eder (einmündende Bäche und Altarme) dürfen nicht befahren werden. Es gelten folgende Verhaltensregeln:

1. Der Ein- und Ausstieg darf nur an den dafür zugelassenen Stellen erfolgen.

2. Kiesinseln dürfen nicht betreten werden und sind möglichst weiträumig zu umfahren.

Es darf nur in der Zeit von 9.00 – 19.30 Uhr mit Booten gefahren werden. Die Bootsfahrer haben bis spätestens 19.30 Uhr das Wasser zu verlassen.

3. Die maximale zulässige Bootsgröße beträgt 6 Meter Länge und 1 Meter Breite

4. Während der Fahrt ist von den Ufern der Eder, insbesondere von Uferabbrüchen, Inseln, Wasserpflanzengesellschaften und der Ufervegetation sowie von Altarmen ein größtmöglicher Abstand einzuhalten.

5. Die Benutzung von Radios, Kassettenrecordern, Musikinstrumenten und der Einsatz sonstiger Lärmquellen auf dem Wasser sind nicht gestattet. Ebenso nicht gestattet ist das Paddeln in erkennbar alkoholisiertem Zustand.

6. Das Zusammenbinden mehrer Boote zu einem Floß ist nicht zulässig.Das Fahren gegen den Strom ist außerhalb der Bereiche von 100 m unter- und oberhalb der Einstiegsstellen nicht zulässig.

Um eine Mindestwasserführung von durchgängig 30 cm Wassertiefe zu gewährleisten, darf die Eder nur bei einem Ablass aus dem Edersee von mindestens 6 m³ / Sekunde befahren werden.Für Kunden von Kanuverleihern sowie DKV-Mitglieder gelten oft abweichende Regelungen. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.wassersport-nordhessen.de, bei den Bootsverleihern sowie beim Hessichen Kanuverband Bezirk Nordhessen (www.kanuten.info).
S.132: Tour 19:Saale

S. 104ff. Tour 25:Saale

z.Zt. Vollsperrung der Saale bei km 177,3 an der Straßenbrücke Saaleck wegen Bauarbeiten. Mit Beginn der Arbeiten soll eine Umtragestelle eingerichtet werden und ab ca. Ende Mai soll die Saale wieder frei befahrbar sein (Freigabe der Brücke für den Straßenverkehr erst Ende 2009 frei.

S. 126: Tour 18: Lahn

Neue Anschrift des Lahntal Tourismusverbands:
Lahntal Tourismus Verband e. V.
Brückenstraße 2
35576 Wetzlar
Telefon: 07000 LAHNTAL oder 07000 5246825 (0,12 EUR/Min.)
www.daslahntal.de

S. 148: Tour 17: Enz

Befahrungsregeln: Bitte nutzen Sie beim Einsetzen und Umtragen nur die offiziellen Stege und beachten Sie die Hinweistafeln. Ganzjähriges Befahrungsverbot, wenn Pegel unter 45 cm (Vaihingen, Tel. 07042/17111); vom 01.05.bis 30.09 nur geführte Touren oder für DKV-Mitglieder, wenn Pegel 45 cm bis 64 cm.

S. 156: Tour 25: Obere Donau

Weil das Wehr in St. Maurus aus- und umgebaut wird, ist der Donauabschnitt von Beuron bis Hausen im Tal voraussichtlich bis Ende 2008 praktisch nicht zu befahren, denn es gibt keine Möglichkeit zum Umtragen. Es werden keine Befahrungsgenehmigungen ab Beuron ausgestellt und die Verleiher vermieten ihre Boote entsprechend ab Hausen im Tal.