Aktualisierung Kanuwandern in Deutschland
1. Auflage 2006, Bruckmann-Verlag
Stand April 2009
Geänderte Mindespegel (Pegeldienst, S. 28):Tour 9:
für Befahrung ab Müngstener Brücke Mindestpegel Opladen (jetzt Pegel-Nr. 23) > 073 cm
Tour 10: Lenne (S. 94 ff.)
für Befahrung ab Letmathe Mindestpegel Altena (jetzt Pegel-Nr. 17) > 45 cm
Tour 4: Lippe (S. 64 f.)
Laut Bezirksregierung Arnsberg ist aufgrund umfangreicher Renaturierungsarbeiten an der Lippe zwischen Lippstadt und Benninghausen mit diversen Baustelle zu rechnen. Zur Sicherheit ist der Bauabschnitt an Werktagen vom 16. Juli bis voraussichtlich zum 15. November 2007 gesperrt.
Tour 10: Lenne (S. 94f.)
Der Schwierigkeitsgrad der Tour ist »mittel«.Es gibt eine zunehmende Zahl von Wasserableitungen, weil alte Wasserkraftanlagen wieder in Betrieb genommen werden. Neuerdings gilt das auch für die Wehre in Werdohl (Ortsausgang) und Dresel, hinter denen auf längeren Strecken kein Wasser fließt.Die Wehranlage Wilhelmstal ist z.Zt. wegen Baufälligkeit nicht im Betrieb, die Lenne fließt hier ungehindert durch. Die Anlage soll aber durch einen Neubau ersetzt werden. Am Kraftwerk in Elverlingsen ist für die nahe Zukunft der Abbruch des ersten (sehr gefährlichen) Wehres vorgesehen.Vorsicht am letzten Wehr der Tour in Altena (S. 97 unten). Das Wehr wird ab einem Pegel von etwa 100 cm (Altena) unangenehm rückläufig. Ab ca. 150 cm ist es auf jeden Fall unfahrbar. In den letzten Jahren hat es aber selbst bei Mittelwasserstand mindestens zwei gefährliche Zwischenfälle gegeben. Umtragen am besten links, ist allerdings mit Kletterei verbunden.
Tour 11: Rur (S. 98 ff.)
Der Wasserverband Eifelrur (WVER) erneuert derzeit den Staudamm in Obermaubach und errichtet an gleicher Stelle eine Fischtreppe. Nach der Absenkung des Staubeckens Obermaubach im Mai ist eine erhebliche Verschmutzung des Rurwassers aufgetreten der zu befürchtenden ökologischen Schäden wird der Wasserablass stark begrenzt und die Befahrung der Rur ist bis zum Oktober 2007 nur sehr begrenzt möglich. Aufgrund der starken Niederschläge in den vergangenen Wochen sind die Talsperren gut gefüllt und es ist ein Wasserablass nötig.
Die gegenwaertigen Planungen des Wasserverbandes Eifel-Rur für den Wasserablass ab Staubecken Heimbach sehen wie folgt aus:
15. bis ca. 17. Juli 2007 Wasserablass 7 m³/s
ca.18. bis ca. 31. Juli 2007 Wasserablass 10 – 11 m³/s
ca. 1. August – ca. 12. September Wasserablass 5 m³/s
Voraussichtlich sind Fahrten nach aktueller Situation möglich im Zeitraum vom 15. bis 31. Juli. Wegen der Baustelle in Obermaubach müssen alle Fahrten in Zerkall beendet werden. Aktuelle Informationen zum Wasserstand gibt’s unter dem Pegeltelefon 0203/7381651.
Neue Befahrenregelungen 2007 für die Nordhessische
Die hier gemachten Angaben gelten für private Paddler mit eigenen Booten. Für Kunden von Kanuverleihern sowie DKV-Mitglieder gelten oft abweichende Regelungen. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.wassersport-nordhessen.de, bei den Bootsverleihern sowie beim Hessichen Kanuverband Bezirk Nordhessen (www.kanuten.info).
Tour 17: Diemel (S. 142 ff.)
Ab dem 1. Mai 2007 gelten auf der Diemel neue Regeln für Kanufahrer. Für das Befahren der Diemel zwischen der Ortschaft Haueda diemelabwärts bis zur Mündung in die Weser bei Bad Karlshafen ist eine Genehmigung des Regierungspräsidiums Kassel erforderlich. Für die Erteilung der Genehmigung wurde die Diemel in verschieden Abschnitte unterteilt und bestimmte Kontigente festgelegt. Selbstorganisierte Paddler können im Internet unter www.wassersport-nordhessen.de nach Angabe der geplanten Strecke und des Datums der Fahrt das jeweils zur Verfügung stehende Kontigent einsehen und gegebenenfalls die Fahrt direkt anmelden.
Tour 18: Eder (S. 150 ff.)
Auf der Eder gelten ab dem 1. Oktober 2007 Befahrungsregeln. Die Eder wird in folgende Abschnitte aufgeteilt: Abschnitt 1: Ederlauf von der Landesgrenze Nordrhein Westfalen und Hessen bei Hatzfeld bis zur Ederbrücke in Kirchlotheim sowie Ederlauf von der Ederseestaumauer bis zur Ederbrücke bei Affoldern.Abschnitt 2: Ederlauf von Affoldern bis Fritzlar (Ca. 19 Kilometer Länge)Abschnitt 3: Ederlauf von Fritzlar bis Altenbrunslar (Ca. 18 Kilometer Länge)Abschnitt 4: Ederlauf von Altenbrunslar bis zur Mündung in die Fulda bei Grifte (Ca. 8 Kilometer Länge) Regelung für selbstorganisierte Paddler: Die Abschnitte 2, 3 und 4 (Ederlauf zwischen Affoldern und Mündung in die Fulda) dürfen zwischen dem 1. November und dem 30. April nicht befahren werden. Die Nebengewässer der Eder (einmündende Bäche und Altarme) dürfen nicht befahren werden. Es gelten folgende Verhaltensregeln:
1. Der Ein- und Ausstieg darf nur an den dafür zugelassenen Stellen erfolgen.
2. Kiesinseln dürfen nicht betreten werden und sind möglichst weiträumig zu umfahren.
Es darf nur in der Zeit von 9.00 – 19.30 Uhr mit Booten gefahren werden. Die Bootsfahrer haben bis spätestens 19.30 Uhr das Wasser zu verlassen.
3. Die maximale zulässige Bootsgröße beträgt 6 Meter Länge und 1 Meter Breite
4. Während der Fahrt ist von den Ufern der Eder, insbesondere von Uferabbrüchen, Inseln, Wasserpflanzengesellschaften und der Ufervegetation sowie von Altarmen ein größtmöglicher Abstand einzuhalten.
5. Die Benutzung von Radios, Kassettenrecordern, Musikinstrumenten und der Einsatz sonstiger Lärmquellen auf dem Wasser sind nicht gestattet. Ebenso nicht gestattet ist das Paddeln in erkennbar alkoholisiertem Zustand.
6. Das Zusammenbinden mehrer Boote zu einem Floß ist nicht zulässig.
7. Das Fahren gegen den Strom ist außerhalb der Bereiche von 100 m unter- und oberhalb der Einstiegsstellen nicht zulässig.
8. Um eine Mindestwasserführung von durchgängig 30 cm Wassertiefe zu gewährleisten, darf die Eder nur bei einem Ablass aus dem Edersee von mindestens 6 m³ / Sekunde befahren werden.
Tour 19: Fulda (S. 156 ff.)
Auf Fulda und Haune gelten ab dem 1. Oktober 2007 Befahrungsregeln. Selbstorganisierte Paddler dürfen Fulda (zwischen Gersfeld und Wehr in Bad Hersfeld) sowie die Haune (vom Haunestausee außerhalb des NSG bis zur Mündung in die Fulda) zum privaten Gebrauch kostenfrei befahren. Weitere Nebengewässer der Fulda (einmündende Bäche und Altarme) dürfen nicht befahren werden. Es gelten dabei folgende Verhaltensregeln:
1. Der Ein- und Ausstieg darf nur an den dafür zugelassenen Stellen erfolgen.
2. Kiesinseln dürfen nicht betreten werden und sind möglichst weiträumig zu umfahren.
3. Die maximale zulässige Bootsgröße beträgt 6 Meter Länge und 1 Meter Breite
4. Während der Fahrt ist von den Ufern der Fulda, insbesondere von Uferabbrüchen, Inseln, Wasserpflanzengesellschaften und der Ufervegetation sowie von Altarmen ein größtmöglicher Abstand einzuhalten.
5. Die Benutzung von Radios, Kassettenrecordern, Musikinstrumenten und der Einsatz sonstiger Lärmquellen auf dem Wasser sind nicht gestattet. Ebenso nicht gestattet ist das Boot fahren in erkennbar alkoholisiertem Zustand.
6. Das Zusammenbinden mehrer Boote zu einem Floß ist nicht zulässig.
7. Das Fahren gegen den Strom ist außerhalb der Bereiche von 100 m unter- und oberhalb der Einstiegsstellen nicht zulässig.
Tour 21: Lahn (S. 172)
Neue Anschrift des Lahntal Tourismusverbands:
Lahntal Tourismus Verband e. V.
Brückenstraße 2
35576 Wetzlar
Telefon: 07000 LAHNTAL oder 07000 5246825 (0,12 EUR/Min.)
www.daslahntal.de


