Thomas Kettler Verlag
3. aktualisierte Auflage 2022
ISBN-13: 978-3-98513-109-9
ca. 100 Seiten, 13,5 x 18,5 cm, Spiralbindung
€ 14,90 [D]
Über das Buch
Die perfekte Kombination aus Tourenführer, Wasserwanderkarte, Reiseführer und Kanufahrschule – für Paddler, die nicht nur sicher ankommen, sondern auch alle wichtigen Informationen rund um ihre Tour erhalten wollen.
Insidertipps zu Restaurants, Museen und Sehenswürdigkeiten. Über die Symbole und die Kilometrierung in der Karte und am Buchrand, lässt sich schnell ein Bezug zur Tourenbeschreibung herstellen. Der Umschlag aus wasserabweisender Strukturfolie und die praktische Ringbindung sorgen für Strapazierfähigkeit und flexible Handhabung.
Aus dem Inhalt
- Kanu & Ausrüstung
- “Kleine Kajak- und Kanadier-Fahrschule” mit farbigen Illustrationen
- Tipps zum Kanuwandern
- Infos zur Region
- Detaillierte Tourenbeschreibung in mehreren Etappen
- mit Wasserwanderkarte inkl. Umtragestellen & Kilometrierung
- Blick auf Beeskow, Fürstenwalde und Königs Wusterhausen mit Stadtplan
- Ausführlicher Adressteil zu Kanu-, Radverleihern und Veranstaltern, Übernachten in Wassernähe, Touristinformationen
Aktuelles und Leserhinweise
- Am Campingplatz Jägerbude gibt es keine Gaststätte und keinen Kiosk mehr
- Der Gosener Graben ist zur Zeit (Juli 2023) aufgrund von umgestürzten Bäumen gesperrt. Ein konkretes Datum für die Beseitigung der Hindernisse gibt es laut Aussagen der Wasserschutzpolizei noch nicht.
- Aufgrund eines Munitionsfundes ist die Strecke zwischen Prieros und Hermsdorfer Mühle gesperrt und die Schleuse Hermsdorfer Mühle geschlossen. Die Märkische Umfahrt ist daher noch bis vorausichtlich Ende Juli 2023 nicht durchgängig befahrbar.
Vielen Dank an Thomas Döbler, der folgende Alternativroute empfiehlt, falls die Strömung bei hohem Wasserstand eine Befahrung des Dahme-Umflutkanal zwischen Leibsch und Prieros unmöglich macht:
Nördlich Prieros fuhren wir in den Langen See, dann in den Wolziger See, anschließend den Storkower Kanal in die beiden Storkower Seen. Von dort weiter in den Scharmützelsee bei Wendisch Rietz, an dessen Südseite über den Kleinen und Großen Glubigsee zum Springsee. Vom Campingplatz Springsee hat der nette Seniorchef uns und die Boote zum Neuendorfer See (Alt Schadow) gebracht. Von dort ging es dann wieder mit der Strömung der Spree weiter auf dem eigentlichen Kurs der Märk. Umfahrt.
Die Schleuse vom Scharmützelsee in den kleinen Glubigsee ist wegen Baufälligkeit nicht mehr in Betrieb. Hier macht sich ein Umtragen erforderlich, ist jedoch völlig unproblematisch. Der Transfer vom Springsee nach Alt Schadow zum Neuendorfer See sollte gemäß Auskunft der Campingplatzbetreiber etwa 2 Tage vorher telefonisch angemeldet werden, 2 Kajaks und 2 Personen + Gepäck kosteten den fairen Preis von 25 Euronen. Die Telefonnummer für Anmeldung Bootstransport lautet 033677 440 und darf ausdrücklich weitergegeben werden!
Auf der beschriebenen Alternativstrecke sind ausreichend Campingplätze vorhanden.
Kennzeichnungspflicht für Kanus auf Brandenburgischen Landesgewässern
Paddelboote, Kanus und ähnliche Kleinfahrzeuge, die kein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen, auf allen schiffbaren Landesgewässern Brandenburgs gekennzeichnet sein.
Die Kennzeichnung von oben genannten Kleinfahrzeugen wie Ruderbooten (ohne Motor), Paddelbooten, Kanus und ähnlichen Fahrzeugen ist in der Verordnung für die Schifffahrt auf den schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg (Landesschifffahrtsverordnung – LSchiffV) vom 25.April 2005 unter dem § 34 Absatz 5 aufgeführt:
„Soweit Kleinfahrzeuge nicht auf Grund von Absatz 1 ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen müssen, sind sie, mit Ausnahme der Segelsurfbretter, wie folgt dauerhaft zu kennzeichnen:
1. mit ihrem Namen:
der Name ist auf beiden Außenseiten des Kleinfahrzeugs in gut lesbaren mindestens 0,10 Meter hohen lateinischen Schriftzeichen anzubringen. In Ermangelung eines Namens für das Kleinfahrzeug ist der Name der Organisation, der es angehört, oder deren gebräuchliche Abkürzung, erforderlichenfalls mit einer Nummer dahinter, anzugeben. Die Schriftzeichen müssen in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund angebracht sein;
2. mit dem Namen und der Anschrift ihres Eigentümers:
der Name und die Anschrift des Eigentümers sind an gut sichtbarer Stelle an der Innen- oder Außenseite des Kleinfahrzeugs anzubringen.“
Die Kennzeichnung ist nicht ausreichend, wenn der Herstellername oder die Typenbezeichnung des Fahrzeuges verwendet wird. Die Kennzeichnung kann auch auf der Oberseite des Fahrzeuges angebracht werden, soweit sichergestellt ist, dass diese Kennzeichnung von beiden Seiten lesbar ist und von weitem jederzeit erkennbar bleibt und nicht etwa verdeckt wird.